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Elektroaltgeräte, Altbatterien und Verpackungen

Informationen über die Altgeräterücknahme gem. § 17 ff. ElektroG:

Als rücknahmepflichtiger Vertreiber gem. § 17 ff. ElektroG bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sowohl in unserem Werkzeug-Abholshop als auch via Paketdienst folgende Rückgaben an Elektroaltgeräten durchzuführen:

Altgeräte mit einer Kantenlänge geringer 25 Zentimeter

Kommen Sie einfach bei uns vorbei (Adresse: Heidelberger Str. 52, 68519 Viernheim) oder senden Sie die Altgeräte via Paketdienstleister ein.

Überdies möchten wir Sie gerne über weitergehende generelle Hinweise gemäß § 18 ff. ElektroG informieren:

  • Entsorgen Sie Ihre Geräte niemals über den Hausmüll, sondern führen diese einer getrennten Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall zu. Dies besagt das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.
  • Jene getrennte Erfassung kann beispielsweise bei uns als rücknahmepflichtiger Vertreiber bzw. grundsätzlich bei Vertreibern mit entweder einer Verkaufs-, Versand- und/oder Lagerfläche von 400 m² an Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bei Lebensmitteleinzelhändlern mit einer Verkaufsfläche von 800 m², die regelmäßig Elektrogeräte anbieten, oder aber bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgen.
  • Entfernen Sie vor Abgabe Ihrer Altgeräte die potenziell enthaltenen Altbatterien und Lampen zerstörungsfrei und führen diese einer dafür vorgesehenen Entsorgung zu.
  • Bitte denken Sie ebenfalls daran, Ihre personenbezogenen Daten vor Abgabe Ihrer Altgeräte vollständig von den Altgeräten zu entfernen.

Versuchen Sie generell, Ihre Elektrogeräte möglichst vor der der Abgabe zur Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen. Dies geschieht z. B., indem Sie diese an ein Reparaturcenter geben und/oder Ihre Geräte an entsprechende Wiederverwendungseinrichtungen abgeben, die die Geräte wiederaufbereiten und/oder an andere Personen zur weiteren Nutzung abgeben. Damit schonen Sie wertvolle Ressourcen, schützen somit die Umwelt und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.

 

Informationen über die Altbatterierücknahme gem. § 18 BattG:

  • Als Vertreiber von entnehmbaren Batterien haben Sie die Möglichkeit, Altbatterien derselben Art wie bei uns im Portfolio geführt, bei uns abzugeben. Diese werden einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.
  • Batterien enthalten viele wertvolle Rohstoffe, aber auch Schadstoffe wie Quecksilber, Blei oder Cadmium. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie bei Betrachtung der durchgestrichenen Mülltonne, welche sich auf den Batterien und/oder der Verpackung befindet. Sollten entsprechende Grenzwerte an oben genannten Stoffen (mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei) überschritten worden sein, so finden Sie die entsprechenden Kürzel unter der Mülltonne.
  • Überdies besagt das Symbol, dass Altbatterien nicht im Hausmüll, sondern in dafür vorgesehenen Abgabestellen Ihrerseits verpflichtend abzugeben sind.
  • Jene Abgabestellen sind u. a. und im Besonderen solche Vertreiber, die dieselben Batterien führen, die Sie entsorgen möchten. Überdies ist eine Abgabe bei entsprechend öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, freiwilligen Rücknahmestellen oder anderweitigen Vertreibern mit gleichartigen Batterien möglich.
  • Durch die Abgabe leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und schonen Primärrohstoffe.

 

Informationen über die Rücknahme gebrauchter Verpackungen gem. § 15 VerpackG:

Im Sinne einer bewussten Kreislaufführung und der Schonung natürlicher Ressourcen bieten wir die Möglichkeit an, solche bei Ihnen anfallenden Transportverpackungen (Verpackungen, die bei Ihnen als Händler verbleiben und nicht weitergegeben werden – z. B. Einwegpalette samt dazugehöriger Stretchfolie etc.)  und/oder Verpackungen, die nach Gebrauch nicht typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen (z. B. Verpackungen elektronischer Messgeräte), kostenlos an uns zurückzugeben. Eine Überlassungspflicht Ihrerseits besteht nicht.  

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